Änderung Abschreibung

Änderung der Abschreibungsmöglichkeiten für Büromöbel

Zum 01. Januar 2008 treten für die Abschreibung von Büromöbeln folgende
gesetzliche Änderungen in Kraft.

Die Bemessungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird von € 410,- auf
€ 150,- reduziert.

Investitionen bis zu € 1.000,- netto können innerhalb von 5 Jahren linear abgeschrieben werden.

Investitionen ab € 1.000,- netto müssen über 13 Jahre linear abgeschrieben werden.

Nutzen Sie unser aktuelles Stuhlangebot und die steuerlichen Vorteile der GWG
von € 410,- bis zum 31.12.07.

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